Der rechtsverbindliche Bebauungsplan sieht deswegen entlang der Kreisstraße eine Lärmschutzwand vor, welche aus den genannten Gründen nicht mehr der Zielsetzung der Stadt entspricht.
Dieser Planungsanlass schuf den notwendigen Raum um bei der Änderung des seit 2007 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes weitere Probleme zu beheben. Das vorgesehene Erschließungssystem war wegen des zu hohen öffentlichen Flächenanteils, der beitragsrechtlich undurchschaubaren Erschließungssituation und der mangelnden Flexibilität für die schrittweise Entwicklung des Gebiets nicht realisierbar und wurde nun einfacher, kostengünstiger und flexibler geplant. Die landschaftliche Eigenart -in Form von Kuppen und Hangkanten-, sowie die Erlebbarkeit der Landschaft hätten nicht nur unter der Errichtung der Lärmschutzwand, sondern auch durch weitgehende Negierung landschaftlicher Besonderheiten stark gelitten. Durch großzügige Grünflächen, ein durchdachtes System an öffentlichen Gehwegen und einen sensiblen Umgang mit den landschaftlichen Gegebenheiten wird durch die Neuplanung die Erlebbarkeit der Landschaft gesteigert. Hiervon profitieren alle Bewohner von Leuterschach und Ronried.