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Für eine gemeinsame Entwicklung der Ortschaften Leuterschach und Ronried


Zwei ländlich geprägte Altorte durch eine 400 m lange Lärmschutzwand getrennt? Welche Auswirkungen dies auf das Ortsbild, auf Natur und Landschaft und auf die Beziehung zwischen jenen vor der Wand und jenen hinter der Wand hat, kann man sich leicht vorstellen. Damit dies nicht Realität wird, lautete die zentrale Forderung bei der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 "Leuterschach-Ronried": "Die Wand muss weg!"

Leuterschach und Ronried werden durch die Kreisstraße OAL23 verbunden. Die westlich der Kreisstraße angrenzende Grünfläche sollte durch den seit 2007 rechtsverbindlichen Bebauungsplan zu einem Wohngebiet entwickelt werden. Der von der Kreisstraße ausgehende Straßenlärm lässt sich in deren Umgebung nicht mit gesunden Wohnverhältnissen in einem allgemeinen Wohngebiet (WA) vereinbaren.

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan sieht deswegen entlang der Kreisstraße eine Lärmschutzwand vor, welche aus den genannten Gründen nicht mehr der Zielsetzung der Stadt entspricht.

Dieser Planungsanlass schuf den notwendigen Raum um bei der Änderung des seit 2007 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes weitere Probleme zu beheben. Das vorgesehene Erschließungssystem war wegen des zu hohen öffentlichen Flächenanteils, der beitragsrechtlich undurchschaubaren Erschließungssituation und der mangelnden Flexibilität für die schrittweise Entwicklung des Gebiets nicht realisierbar und wurde nun einfacher, kostengünstiger und flexibler geplant. Die landschaftliche Eigenart -in Form von Kuppen und Hangkanten-, sowie die Erlebbarkeit der Landschaft hätten nicht nur unter der Errichtung der Lärmschutzwand, sondern auch durch weitgehende Negierung landschaftlicher Besonderheiten stark gelitten. Durch großzügige Grünflächen, ein durchdachtes System an öffentlichen Gehwegen und einen sensiblen Umgang mit den landschaftlichen Gegebenheiten wird durch die Neuplanung die Erlebbarkeit der Landschaft gesteigert. Hiervon profitieren alle Bewohner von Leuterschach und Ronried.

Um den Lärmkonflikt zu lösen, wird nun von einer Lärmschutzwand abgesehen. Stattdessen wird entlang der Kreisstraße die erste Häuserzeile als Mischgebiet entwickelt, welches zum einen als natürliche Lärmschutzwand für die dahinter liegende Wohnbebauung dient und zum anderen Raum schafft, um die Gewerbe- und Arbeitsplatzstruktur der Ortschaften zu bereichern.

Mit dem nun geänderten Bebauungsplan sind Leuterschach und Ronried in der Lage flexibel auf zukünftige Bauanfragen zu reagieren und schrittweise attraktives Bauland zu entwickeln.

Projekt-Daten:

  • 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 "Leuterschach-Ronried"
  • Geltungsbereich 7,40 ha
  • Verfahrensart: Verfahren nach § 13a BauGB
  • Stadt Marktoberdorf
  • Ablauf: Billigungs- und Auslegungsbeschluss 04.10.2010, Satzungsbeschluss 06.12.2010

 

Leistungen Büro Sieber:

  • Änderung eines Bebauungsplanes
  • Schalltechnische Untersuchung
  • Grünordnung und Abarbeitung der Eingriffs-Ausgleichs-Regelung

STANDORT

Büro Sieber
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