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Rien ne vas plus! Keine neuen Spielhallen im Gewerbegebiet


Vergnügungsstätten stellen viele Gemeinden und Städte vor handfeste Probleme. Treten sie gehäuft in bestimmten Bereichen auf, kann dies negative Auswirkungen auf das Mietpreisgefüge und die Attraktivität des Plangebietes haben. Dies gilt insbesondere für Spielhallen und Spielotheken. Etliche Gewerbe wollen von ihrem Selbstverständnis heraus nicht mit diesen Nutzungen in Verbindung gebracht werden und ihren Betrieb nicht in der Nachbarschaft einer Spielhalle oder Spielothek angesiedelt sein. In der Folge drohen Abwanderungen oder Leerstände nach Geschäftsaufgaben.

Besonders problematisch wird es, wenn sich Vergnügungsstätten in Gewerbegebieten ansiedeln wollen, auf die unterschiedliche Fassungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) anzuwenden sind. Hier ist die Rechtslage nicht immer eindeutig, da die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten

je nach Fassung der BauNVO unterschiedlich zu beurteilen ist. Solche so genannten Schichtenbebauungspläne sind in der Praxis schwer zu handhaben und sorgen hinsichtlich der Zulässigkeit von Vorhaben auf Seiten von Bauwerbern oftmals für Verwirrung: Was auf der einen Straßenseite zulässig ist, soll auf der anderen unzulässig sein? Hier sind Streitigkeiten programmiert, die man jedoch auf Ebene der Bauleitplanung angemessen lösen kann.

Die Stadt Sonthofen hat sich deshalb dazu entschieden, den Bebauungsplan Nr. 41 "An der Eisenschmelze" zu ändern. Ziel dieser Änderung ist es, Vergnügungsstätten in Form von Spielhallen und Spielotheken auszuschließen, um die Attraktivität des Plangebietes zu erhalten und eine potentiell mögliche Abwanderung von vorhandenen Gewerbebetrieben zu vermeiden. Damit verbunden wurde der Plan auch dahin gehend geändert, dass nun mehr einheitlich die aktuelle Fassung der BauNVO anzuwenden ist. So kann gewährleistet werden, dass auf Grund einer eindeutigen Rechtslage eine von der Stadt Sonthofen gewünschte Entwicklung des Plangebietes stattfinden kann.

 

Projekt-Daten:

-       5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 "An der Eisenschmelze"

-       Geltungsbereich 8,77 ha

-       Verfahrensart: Verfahren nach § 13 BauGB

-       Stadt Sonthofen

-       Ablauf: Aufstellungsbeschluss: 08.06.2010, Billigungs- und Auslegungsbeschluss 18.11.2010, 
        Satzungsbeschluss: 14.04.2011

 

Leistungen Büro Sieber:

-       Änderung eines Bebauungsplanes mit differenziertem Ausschluss von Vergnügungsstätten


STANDORT

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