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Leistungsspektrum Team Immissionsschutz


Als nach §26/§28 Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) bekannt gegebene Mess-Stelle sind wir ein kompetenter und unabhängiger Partner für kommunale und private Auftraggeber in allen Fragen des Schallschutzes. Wir führen Geräuschmessungen für industrielle und gewerbliche Anlagen durch und werten diese aus. Zur Berechnung der Schallausbreitung erstellen wir mit Hilfe unseres Schallausbreitungsberechnungsprogramms IMMI ein Modell, in dem alle relevanten Schallquellen mit ihren Schall-Leistungspegeln, die baulichen Anlagen, das Geländemodell sowie die maßgeblichen Immissionsorte eingegeben werden. Mit Hilfe dieses Modells werden die Geräuscheinwirkungen an den Einwirkorten berechnet. Das Programm gibt als Ergebnis den Beitrag jeder Geräuschquelle zum Gesamtpegel am Einwirkort aus. So kann z.B. analysiert werden, für welche Quelle Maßnahmen (wie z.B. Einhausen, Schalldämpfer etc.) erforderlich werden.

Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere:

  • Geräuschmessungen nach geltenden Normen und Vorschriften sowie behördlich angeordnete Geräuschmessungen nach §26/§28 BImSchG
  • Durchführung schalltechnischer Untersuchungen für gewerbliche und industrielle Anlagen, für Sport- und Freizeitanlagen, für Verkehrswege sowie für alle Bereiche der Bauleitplanung
  • Erstellung von Gutachten zu den Geräusch-Immissionen und der Schattenwirkung von Windenergieanlagen
  • Beratung bei der Planung, Dimensionierung und Realisierung von Lärmminderungsmaßnahmen, inkl. Kosten-Nutzen-Analyse
  • Beratung bei Lärmbeschwerden
  • Erstellung schalltechnischer Fachgutachten im Beschwerdefall
  • Betreuung von Unternehmen im baurechtlichen oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren: von der Abstimmung mit den Behörden über die Koordination der Fachbereiche und die Terminplanung bis hin zur Erstellung der Antragsunterlagen (Genehmigungsmanagement)

Für die rechtsichere Beurteilung der erarbeiteten Daten greifen wir auf das Team Recht im eigenen Büro zurück.

Als einzige Mess-Stelle gemäß §26/§28 Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) im Raum Bodensee-Oberschwaben-Westallgäu stehen wir kurzfristig und umfassend für Ihre Gutachten zur Verfügung. Beratungsgespräche vorab sind selbstverständlich jederzeit möglich.



STANDORT

Büro Sieber
Am Schönbühl 1
D-88131 Lindau (B)

Tel   0 83 82/2 74 05-0
Fax  0 83 82/2 74 05-99 info@buerosieber.de

ANSPRECHPARTNER

Marlies Martin
Dipl.-Ing. (FH)
Umwelt-Akustik

Teamleitung

Tel  0 83 82/2 74 05-51
martin@buerosieber.de