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Team Artenschutz


Die Anforderungen des Artenschutzes, der auf europäischen Vorgaben der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie sowie der Vogelschutzrichtlinie basiert, sind seit 2007 im Bundesnaturschutzgesetz verankert und bei vielen Planungsvorhaben Voraussetzung für deren naturschutzrechtliche Zulassung. Unser Team Artenschutz steht hier bereit, um oftmals elementare Hürden für die Durchführung eines Projektes frühzeitig zu erkennen und zu lösen.

In dieser Kategorie stehen Ihnen folgende Links zur Verfügung:


STANDORT

Büro Sieber
Am Schönbühl 1
D-88131 Lindau (B)

Tel   0 83 82/2 74 05-0
Fax  0 83 82/2 74 05-99 info@buerosieber.de


ANSPRECHPARTNER

Rudolf Zahner
Dipl.-Biologe

Teamleitung

Tel  0 83 82/2 74 05-44
zahner@buerosieber.de