Die
Anforderungen des Artenschutzes, der auf europäischen Vorgaben der
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie sowie der Vogelschutzrichtlinie basiert, sind
seit 2007 im Bundesnaturschutzgesetz verankert und bei vielen Planungsvorhaben
Voraussetzung für deren naturschutzrechtliche Zulassung. Unser Team Artenschutz
steht hier bereit, um oftmals elementare Hürden für die Durchführung eines
Projektes frühzeitig zu erkennen und zu lösen.